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Rechtsextreme stellen die Armee vor grosse Schwierigkeiten

Rechtsextremisten dürfen nicht generell vom Armeedienst ausgeschlossen werden. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, ein junger Mann sei zu Unrecht wegen seiner Gesinnung für dienstuntauglich erklärt worden. Das Urteil stösst bei der Armee auf wenig Verständnis.

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