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Schadenersatz - Ständerat gegen längere Verjährungsfrist
Menschen mit gesundheitlichen Spätschäden sollen nicht mehr Zeit erhalten, um vor Gericht Schadenersatz einzufordern. Der Ständerat lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab, die Verjährungsfrist von heute zehn auf 30 Jahre zu verlängern. Für Asbestopfer soll es gewisse Ausnahmen geben.
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