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Schulausschluss wegen fehlender Impfung war rechtens
Eine Primarschülerin ist nach einem Masernfall in der Schule für zwei Wochen vom Unterricht ausgeschlossen worden. Dies, weil sie nicht gegen Masern geimpft war. Zu Recht, hält nun das Bundesgericht fest und weist eine Beschwerde der Eltern ab.
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