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Schweiz darf Flüchtlinge wieder nach Italien zurückschicken
Die Schweiz darf eine Flüchtlingsfamilie nur dann nach Italien ausschaffen, wenn das Land garantieren kann, die Familie kindergerecht unterzubringen. Das hat der europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor 2 Jahren entschieden. Jetzt lässt das Bundesverwaltungsgericht die Rückschaffung auch ohne eingehende Prüfung wieder zu.
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