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Schweizer Bürgerrecht: Gut Ding will Weile haben
Bis jetzt konnten sich Ausländerinnen und Ausländer frühestens nach 12 Jahren Aufenthalt in der Schweiz einbürgern lassen. Der Bundesrat will diese Frist auf acht Jahre senken. Allerdings dürfte das neue Bürgerrechtsgesetz im Parlament Schiffbruch erleiden.
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