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Kein Dispens vom Schwimmunterricht für moslemische Schüler.
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Schwimm-Unterricht ist Pflicht

Moslemische Schülerinnen und Schüler dürfen dem Schwimmunterricht nicht mehr fernbleiben. Das Bundesgericht hat seine Haltung geändert, es stellt die Integration nun über die Glaubensfreiheit. Im vorliegenden Fall ging es um das Dispensationsgesuch zweier Knaben, welche die vierte und fünfte Primarschulklasse besuchten. Ihr Vater hatte beim Stadtschulrat Schaffhausen beantragt, die beiden Knaben vom Schwimmunterricht im Klassenverband aus religiösen Gründen zu dispensieren. Der Stadtschulrat wies das Gesuch ab. Auch mit einem Rekurs beim Erziehungsrat blieb der Mann erfolglos. Im Dezember 2007 wies das Obergericht des Kantons Schaffhausen eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde ab. Das Bundesgericht hat nun den Vorinstanzen Recht gegeben. Die soziokulturellen Verhältnisse und Anschauungen in den letzten 15 Jahren hätten sich geändert, begründete das Gericht seinen Entscheid. Schwimmunterricht sei heute in vielen Kantonen obligatorisch. Würde man Kinder davon dispensieren, würde das den Integrationsbemühungen zuwiderlaufen, hiess es. Der Entscheid sei nicht gegen die muslimische Glaubensgemeinschaft gerichtet, das Urteil gelte für alle Glaubensgemeinschaften. Es sei zudem kein Entscheid gegen die Religionsfreiheit, sondern für eine starke Schule, die ihren Integrationsbeitrag erfüllen können soll.

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