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Für seine Selbstjustiz muss ein Berner Hanfbauer 46 Monate ins Gefängnis. (Symbolbild)
Imago/Yevgeni Sam
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Selbstjustiz: Bundesgericht weist Beschwerde ab

Anders als beispielsweise in den USA, muss Notwehr in der Schweiz verhältnismässig sein. Das musste auch ein Bauer aus dem Kanton Bern erfahren, der 2016 mit der Schrotflinte auf Eindringlinge geschossen hat. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen seine Verurteilung abgewiesen.

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