Im Schweizer Sexualstrafrecht bleibt es zwar beim «Nein heisst Nein». Doch National- und Ständerat haben sich am Donnerstag darauf geeinigt, den Schockzustand von Opfern in den Vergewaltigungstatbestand einzuschliessen. Im Bundeshaus ist von einem Meilenstein die Rede.
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Sexualstrafrecht: Parlament einigt sich bei Reform
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