Will ein Vermieter eine Wohnung an eine ukrainische Flüchtlingsfamilie weitergeben, dann steht er vor einem Problem: Er kann die Wohnung zwar ohne Schwierigkeit günstiger vermieten, kann die Miete danach aber nicht einfach wieder auf den vorherigen Stand erhöhen. Nur wenige Vermieterinnen und Vermieter sind deshalb bereit, ihre Wohnung weiterzugeben.

Inhalt
Sonderregelungen beim Mietrecht - wegen ukrainischen Flüchtlingen
Teilen