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Ein arbeitsloser Informatiker sollte zwei Monate lang Grünanlagen reinigen, trat die Arbeit aber nie an. Darauf stellte die Stadt ihre Hilfe ein. Symbolbild.
Keystone
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Sozialhilfe nach Arbeitsverweigerung zu Recht gestrichen

Darf ein Informatiker, der Sozialhilfe bezieht, für kurze Zeit als Parkreiniger eingesetzt werden? Diese Frage musste das Bundesgericht klären. Und es befand: Ja, das sei zumutbar.

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