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Spitzenmedizin: Standortfrage muss neu geklärt werden

Im Rahmen des aktuellen Konzentrations-Prozesses dürfen komplexe Behandlungen in der Spitzenmedizin nur noch von bestimmten Spitälern angeboten werden. Gemäss einem Urteil des Bundesverwaltunsgerichts muss nun aber neu definiert werden, welche Spitäler hochspezialisierten Eingriffe tätigen dürfen.

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