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Das Bundesgericht bestätigte juristische Freisprüche in zwei Stealthing-Fällen. Denn für eine Verurteilung fehlt die nötige Rechtsgrundlage.
Keystone
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«Stealthing»: Bundesgerichtsurteil mit Fragezeichen

Zieht ein Mann während des geschützten Geschlechtsverkehrs heimlich sein Kondom ab, spricht man von «Stealthing». In den letzten Jahren setzten sich Schweizer Gerichte erstmals mit dem Thema auseinander. Jüngst sogar das Bundesgericht. Dabei wurde deutlich: Das Schweizer Sexualstrafrecht weist bei «Stealthing» Lücken auf.

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