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Sterbehilfe bleibt Sache der Kantone

In der Schweiz besteht nach Einschätzung des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) genügend Schutz vor Missbräuchen bei der Sterbehilfe. Strengere Vorschriften seien deshalb nicht nötig, heisst es in einem Bericht. Damit bleibt es Sache der Kantone, Missbräuche bei der Sterbehilfe zu bekämpfen.

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