
Inhalt
Steuerabzug für Eingriff in Privatklinik war rechtens
Eine Aargauerin liess sich von einem Spezialisten in einer ausserkantonalen Privatklinik die Hüfte operieren. Diese Kosten machte sie in der Steuererklärung geltend. Das kantonale Steueramt verweigerte ihr aber den Abzug. Nun korrigiert das Bundesgericht den Kanton Aargau.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen