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Strafen im Pitbull-Prozess abgeschwächt

Das Zürcher Obergericht hat ein neues Urteil im so genannten Pitbull-Prozess gefällt. Es reduzierte die Haftstrafe des Pitbull-Halters von zweieinhalb Jahren Gefängnis auf zwei Jahre bedingt.

Die Ex-Freundin des Hunde-Halters und den Wohnungsbesitzer, bei dem die Tiere untergebracht waren, sprach das Gericht frei.

Vor zwei Jahren hatten Kampfhunde im zürcherischen Oberglatt einen Kindergärtner zu Tode gebissen. Dafür wurden die drei Angeklagten zu Gefängnisstrafen von 14 respektive 12 Monaten verurteilt.

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