Ausschaffungen in den Sudan sind eine sensible Angelegenheit. Das macht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte deutlich. Demnach darf die Schweiz einen politisch aktiven Sudanesen nicht in seine Heimat zurückschaffen.
Strassburger Richter verurteilen die Schweiz
Ausschaffungen in den Sudan sind eine sensible Angelegenheit. Das macht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte deutlich. Demnach darf die Schweiz einen politisch aktiven Sudanesen nicht in seine Heimat zurückschaffen.
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