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Strassburger Richter verurteilen die Schweiz

Ausschaffungen in den Sudan sind eine sensible Angelegenheit. Das macht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte deutlich. Demnach darf die Schweiz einen politisch aktiven Sudanesen nicht in seine Heimat zurückschaffen.

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Ausschaffungen in den Sudan sind eine sensible Angelegenheit. Das macht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte deutlich. Demnach darf die Schweiz einen politisch aktiven Sudanesen nicht in seine Heimat zurückschaffen.

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