Das Kantonsgericht Zug hat entschieden, dass Ringier Jolanda Spiess-Hegglin wegen vier persönlichkeitsverletzenden Artikeln 309'531 Franken plus Zinsen zahlen muss. Der Streit beschäftigt die Gerichte seit Jahren. Was bedeutet dieses Urteil?
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Teure Niederlage für Ringier im Fall Spiess-Hegglin
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