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Nach wie vor gilt das komplette Verbot, Nutztieren Tiermehl aus Schlachtabfällen zu verfüttern.
Keystone
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Tiermehl als Futter für Nutztiere - das Verbot bleibt

Der letzte Fall von Rinderwahn oder BSE in der Schweiz liegt vier Jahre zurück. Die Schweiz gilt heute als Land mit «vernachlässigbarem» Risiko. Trotzdem bleibt es verboten, Nutztieren Tiermehl zu verfüttern.

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