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Überbrückungshilfe für Ratsmitglieder wird nicht abgeschafft

Wer Nationalrätin oder Ständerat war und noch nicht im Pensionsalter ist, hat Anspruch auf einen finanziellen Zustupf. Diese Überbrückungshilfe während maximal zwei Jahren bekommt, wer nach dem Rücktritt oder der Abwahl keine gleichwertige Arbeit findet. Die SVP hatte angeregt, dieses Geld zu streichen.

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