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Überbrückungsrente für Arbeitslose über 60
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Überbrückungsrente für Arbeitslose über 60

Der Bundesrat hat mit Arbeitgebern und Gewerkschaften einen Vorschlag für eine Überbrückungsrente für Arbeitslose ab 60 Jahren ausgearbeitet. Wirtschaftskreise kritisieren die Idee. Im Ständerat hat die Überbrückungsrente heute aber die erste Hürde genommen.

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