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Die Abzugfähigkeit von Bussen könnte zu paradoxen Situationen führen. Bundesgericht Lausanne.
Keystone
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Unternehmen können Bussen nicht von den Steuern abziehen

Eine Firma wird gebüsst und will dann diese Busse von den Steuern abziehen. Das geht so nicht, urteilt nun erstmals das Bundesgericht. Ein Abzug hätte zur Folge, dass ein Teil der Busse vom Gemeinwesen getragen und damit die strafende Wirkung unterlaufen würde.

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