Unternehmen können Bussen nicht von den Steuern abziehen
Eine Firma wird gebüsst und will dann diese Busse von den Steuern abziehen. Das geht so nicht, urteilt nun erstmals das Bundesgericht. Ein Abzug hätte zur Folge, dass ein Teil der Busse vom Gemeinwesen getragen und damit die strafende Wirkung unterlaufen würde.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen