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Unverjährbarkeit: Prozess kann verarbeiten helfen
Wer als Kind sexuell missbraucht wurde, soll den Täter auch noch Jahre später anzeigen können. Das fordert die Volksinitiative, über die am 30. November abgestimmt wird.
Sexuelle und pornographische Straftaten an Kindern sollen nicht mehr verjähren. Heute tun sie das nach 15 Jahren.
Die Frage ist aber: Hilft den Opfern ein Gerichtsprozess, um das Erlebte zu verarbeiten? Und was ist, wenn der Täter freigesprochen wird?
Andrea Jaggi hat mit einem Opfer von sexueller Gewalt gesprochen.
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