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Urteil stellt Dubliner Abkommen in Frage
Asyl beantragen in der Schweiz können nur Menschen, die ein solches Gesuch nicht bereits in einem Land der EU gestellt haben. So sieht es das Dubliner Asylabkommen vor. Nicht unbedingt, sagt nun aber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und widerspricht damit Schweizer Behörden.
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