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Urteil zu Geschlechtseintrag bei Trans-Jugendlichen
Seit 2022 können Transmenschen ab dem 16. Lebensjahr ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch ändern. Ohne Einwilligung der Eltern. Das Bundesgericht zwingt in einem Urteil besorgte Eltern, ihrem minderjährigen Kind die ID herauszugeben.
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