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Verfassungsgericht für Teil-Impfpflicht in Deutschland

Bis am 15. März müssen Angestellte von deutschen Spitälern, Pflege- und Altersheimen beweisen, dass sie geimpft oder kürzlich genesen sind. 70 von ihnen hatten sich zusammengetan und vor dem Verfassungsgericht geklagt. Heute hat das deutsche Verfassungsgericht ihre Einsprache abgewiesen.

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