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Der Nationalrat will die Verjährung bei pädophilen Straftaten nicht
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Verjährung von pädophilen Straftaten nicht aufgehoben

Der Nationalrat hat die Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» abgelehnt. Der Gegenvorschlag sieht jedoch vor, dass im Kindesalter Misshandelte bis zum 33. Altersjahr ihre Peiniger anzeigen können.Die Ausgangslage der Debatte war ähnlich wie bei der Verwahrungsinitiative: Ein im Volk populäres Anliegen bereitete dem Parlament vor allem aus rechtlichen Gründen einiges Kopfzerbrechen.

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