Die Auszahlung von EU-Geldern wird an die Bedingung geknüpft, dass EU-Staaten im Gegenzug den Schutz der Rechtsstaatlichkeit garantieren müssen. Polen und Ungarn hatten gegen einen solchen Rechtsstaats-Mechanismus Klage beim Europäischen Gerichtshof erhoben.
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Verstösse gegen Rechtsstaatlichkeit sollen geahndet werden können
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