Verwahrungsinitiative kann umgesetzt werden
Die so genannte Verwahrungsinitiative kann umgesetzt werden. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer Anpassung des Gesetzes zugestimmt. Die lebenslange Verwahrung extrem gefährlicher Straftäter kann nur aufgehoben werden, wenn sich die Gefährlichkeit eines Täters in der Behandlung erheblich verringert hat und er für die Öffentlichkeit nach wissenschaftlichen Erkenntnissen keine Gefahr mehr darstellt.
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