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Verwandte von Bedürftigen werden entlastet
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Verwandte von Bedürftigen werden entlastet

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) schlägt vor, dass neu nur noch grossverdienende und wohlhabende Verwandte in die Pflicht der Verwandtenunterstützung von Sozialhilfebezügern genommen werden sollen.Bislang lagen die Einkommens-Limiten, ab denen die Verwandten in die Pflicht genommen wurden, bei 60 000 Franken bei Einzelpersonen, respektive 80 000 Franken bei Ehepaaren. Nun sollen Verwandte erst ab einem steuerbaren Einkommen von 120 000 respektive 180 000 Franken zur Verwandtenunterstützung verpflichtet werden.Mit der Revision ihrer Empfehlungen zur Anwendung der Verwandtenunterstützung will sich die SKOS der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichts anpassen. Dieses habe sich in einzelnen Urteilen bei der Definition «günstiger Verhältnisse» für höhere Limiten ausgesprochen.Die Verwandtenunterstützung ist im Zivilgesetzbuch geregelt. Demnach werden Verwandte in auf- und absteigender Linie zur Unterstützung verpflichtet, sofern sie in «günstigen Verhältnissen» leben.

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