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Vorratsdatenspeicherung wird zum Gerichtsfall
Für Strafverfolgungsbehörden sind sogenannte Randdaten immer wichtiger - Informationen dazu, wer wann mit wem telefoniert oder gemailt hat. Telekom-Anbieter sind verpflichtet, solche Daten während sechs Monaten zu speichern. Diese Vorratsdatenspeicherung ist allerdings so umstritten, dass sich nun das Bundesverwaltungsgericht damit beschäftigen muss.
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