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Warum vor 1978 unehelich Geborene beim Erbe leer ausgehen
Kinder erben von den Eltern, ob sie ehelich oder unehelich geboren worden sind. Das ist nicht ganz so. Wer vor 1978 ausserhalb einer Ehe geboren wurde, erbt vom Vater nichts. Das Bundesgericht hat diese Haltung nun bestätigt. (Bundesgericht Urteilsnummer 5A_238/2023)
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