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Wehrpflichtersatz: EGMR verurteilt Schweiz wegen Diskriminierung

Wer weder im Militär noch im Zivilschutz dient und auch keinen Zivildienst leistet, zahlt in der Schweiz Wehrpflichtersatzabgabe - selbst wenn er aus gesundheitlichen Gründen dienstuntauglich ist. In dieser Sache haben die Richter des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nun aber nun zum zweiten Mal gegen die Schweiz entschieden.

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