Wenn Ausländer:innen in der Schweiz eine Straftat begehen, kann ihnen die Niederlassungsbewilligung entzogen werden. Allerdings nicht in jedem Fall - nämlich dann, wenn jemand Ergänzungsleistungen zur AHV bezieht. Das bestätigt ein neues Urteil des Bundesgerichts.

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Wem darf die Niederlassungsbewilligung entzogen werden?
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