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Wichtiger Erfolg für Schweizer Asbest-Opfer

Die Art und Weise, wie die Schweiz mit Verjährungsfristen umgehe, sei nicht zulässig, befindet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Das Urteil könnte Signalcharakter haben und die Rechte von Asbest-Opfern und ihren Hinterbliebenen stärken.

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