Wie soll man jugendliche Täter bestrafen?
Justizministerin Eveline Widmer Schlumpf prüft, ob künftig auch jugendliche Täter verwahrt werden können, wenn von ihnen eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht. Der Vorschlag stösst bei Experten nicht grundsätzlich auf AblehnungNach dem heute geltenden Recht ist eine Verwahrung für jugendliche Täter nicht möglich. Das Jugendstrafrecht sieht eine maximale Freiheitsstrafe von einem Jahr und in Ausnahmefällen von bis zu vier Jahren vor.
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