Zivildienst künftig ohne Gewissensprüfung
Wer den Militärdienst mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann und dafür Zivildienst leistet, soll nicht mehr die so genannte Gewissensprüfung ablegen müssen. Das hat der Bundesrat entscheiden.Der Tatbeweis, einen Ersatzdienst zu leisten, der anderthalb Mal länger als der Militärdienst ist, soll genügen, heisst es in der Botschaft des Bundesrats. Künftig sollen Verweigerer schriftlich ihre Gewissensnöte erklären. Die persönliche Anhörung fällt dahin.
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