Im März 2016 stürmte die Luzerner Kantonspolizei eine Wohnung bei Malters, in der sich eine Frau verschanzt hatte. Während des Einsatzes erschoss sich die Frau. Der Kommandant und der Chef der Kriminalpolizei mussten sich daraufhin wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Nun sind sie freigesprochen worden.
Zugriff der Luzerner Polizei war nicht unverhältnismässig
Im März 2016 stürmte die Luzerner Kantonspolizei eine Wohnung bei Malters. Während des Einsatzes erschoss sich die in der Wcohnung verschanzte Frau. Der Kommandant und der Chef der Kriminalpolizei mussten sich daraufhin wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Nun sind sie freigesprochen worden.
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