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Patrick Krauskopf, Spezialist für Compliance- und Wettbewerbsrecht.
zvg/ZHAW
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Patrick Krauskopf: Besserer Schutz für Whistleblower

Eine neue EU-Richtlinie schützt künftig sogenannte Whistleblower, die Missstände aufdecken wollen. Was ändert sich für sie und für Unternehmen?

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Neu müssen alle Unternehmen in der Europäischen Union mit mehr als 250 Mitarbeitenden oder mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro ein Meldesystem einrichten. Benützen können es alle Angestellten, Lieferanten, Beraterinnen, Aktionären, wenn sie anonym über Unregelmässigkeiten berichten wollen. Auch für Schweizer Unternehmen, die in der EU geschäften, gilt das neue Regime.

Was das für Unternehmen bedeutet und wieso sich Whistleblower in der Schweiz weiterehin auf dünnem Eis bewegen, erklärt Patrick Krauskopf, Professor an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), Anwalt und Spezialist für Compliance- und Wettbewerbsrecht. 

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