«Wenn Frau will, steht alles still»
Rund eine Viertel Million Menschen - haupsächlich Frauen - waren dem Streikaufruf des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes gefolgt. Plätze und Strassen tauchten in die Farben Pink ein. «Wenn Frau will, steht alles still», war das Motto am Frauenstreiktag. Auf Transparenten stand «Frauen wollen Taten sehen», oder:
«Nehmen Sie Platz, Madame!» - «Machen Sie Platz, Monsieur!» Der Frauenstreik von 1991 war nicht gegen die Männer, sondern für die Frauen gedacht, auch wenn die Männer kritisiert und der «verbalen Aufgeschlossenheit bei gleichzeitiger Verhaltensstarre» bezichtigt wurden.
Die Folgen des ersten Frauenstreiks
Ein wichtiger Effekt des Frauenstreiks ist das Gleichstellungsgesetz von 1996. Und es gab grundsätzlich eine Deblockierung, zum Beispiel bei der Einführung der Mutterschaftsversicherung 2005. Auch die Fristenlösung von 2002 profitierte möglicherweise vom Effekt des Streiks von 1991.
Dem ersten Streik folgte 2019 ein zweiter, noch grösserer. Trotzdem ist die Gleichstellung am Arbeitsplatz immer noch nicht vollzogen. Insbesondere bei der Lohnzahlung gibt es immer noch geschlechtsspezifische Unterschiede. Das Gleichstellungsgesetz von 1996 in der Bundesverfassung wird somit immer noch täglich missachtet.
Rund eine Viertel Million Menschen - haupsächlich Frauen - waren dem Streikaufruf des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes gefolgt. Plätze und Strassen tauchten in die Farben Pink ein. «Wenn Frau will, steht alles still», war das Motto am Frauenstreiktag. Auf Transparenten stand «Frauen wollen Taten sehen», oder:
«Nehmen Sie Platz, Madame!» - «Machen Sie Platz, Monsieur!» Der Frauenstreik von 1991 war nicht gegen die Männer, sondern für die Frauen gedacht, auch wenn die Männer kritisiert und der «verbalen Aufgeschlossenheit bei gleichzeitiger Verhaltensstarre» bezichtigt wurden.
Die Folgen des ersten Frauenstreiks
Ein wichtiger Effekt des Frauenstreiks ist das Gleichstellungsgesetz von 1996. Und es gab grundsätzlich eine Deblockierung, zum Beispiel bei der Einführung der Mutterschaftsversicherung 2005. Auch die Fristenlösung von 2002 profitierte möglicherweise vom Effekt des Streiks von 1991.
Dem ersten Streik folgte 2019 ein zweiter, noch grösserer. Trotzdem ist die Gleichstellung am Arbeitsplatz immer noch nicht vollzogen. Insbesondere bei der Lohnzahlung gibt es immer noch geschlechtsspezifische Unterschiede. Das Gleichstellungsgesetz von 1996 in der Bundesverfassung wird somit immer noch täglich missachtet.