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Eine Büste Aischylos' neben Zeichnung von Milo Rau.
Legende: Die Idee des Prozesses im Theater ist nicht neu: bereits Aischylos benutzte diese Form im 5. Jhr. vor Christus. SRF/ Cecilia Bozzoli

Die Zürcher Prozesse Tribunal und Theater - von Aischylos bis Milo Rau

Gerichtsprozess und Bühnendrama - auf den ersten Blick haben sie wenig miteinander zu tun. Doch schon am Ende der frühesten erhaltenen Tragödien-Trilogie tagt ein Gericht. Prozess und Theater - wie stehen sie zueinander?

Schon gleich im ersten erhaltenen Theatertext unserer Kultur gibt es eine Gerichtsverhandlung. Das ist kein Zufall. Das neu geschaffene Gericht setzt die - neue - Zivilisation ab von der - alten - Barbarei. Das erzählt Aischylos im 5. Jahrhundert vor Christus in der Orestie.

Um die Spirale von wechselseitiger Gewalt zu durchbrechen, die sich wie ein Fluch durch Generationen von Atreus-Abkömmlingen zieht, setzt die Göttin Athene ein menschliches Gericht ein, das Gerechtigkeit sucht und beide Seiten zu Wort kommen lässt. Ein unerhörter Vorgang: Die Demokratie setzt sich durch.

«Im Zweifel für den Angeklagten», sagte sich Athene

Die Erinnyen, die Rachegöttinnen, werden befriedet und zu Eumeniden umgewandelt, zu «Wohlwollenden», die günstige Winde für Handel und Acker bringen. Aber ein Stachel bleibt: Die Richter können sich nicht für oder gegen den Muttermörder entscheiden. Nur weil Athene, die Kopfgeburt ihres Vaters Zeus, auf der Seite der Männer steht, spricht sie ihn frei und führt so gleich auch eines ihrer zivilisatorischen Highlights ein: den Grundsatz «In dubio pro reo» (lat. «Im Zweifel für den Angeklagten»), aber eben auch aus rein egoistischen, machiavellistischen Gründen.

Seither setzen Tribunal und Theater ihre Urteilsfindung in feinem Abwägen fort, gehen mal parallele, mal getrennte Wege im Aufspüren von Recht und Gerechtigkeit - nicht notwendig dasselbe.

Im Spiel den Mörder überführen

Bis in unsere Zeit hat sich das Theater dabei von der Form des Tribunals faszinieren lassen und naturgemäss vornehmlich mit dem Stachel befasst - wann ist ein Urteil gerecht, wo greift das Regelwerk? Um solche Fragen zu verhandeln, ist die Bühne der Ort, und die Richter auf dem Theater übernehmen eine Kontrollfunktion über die Richter im Gerichtshof.

Beispiele gibt es viele: von Kleist über Brecht bis Dürrenmatt, um nur sie zu nennen. Theatermittel können als Beweise verwertet werden, wie bei Hamlet – dem bekanntesten Ankläger der Theatergeschichte. Mit Theaterspiel sucht er den Mörder seines Vaters zu überführen.

Das Gericht steht vor Gericht

Hamlet selber vor Gericht bringt der niederländische Regisseur Yan Duyvendak in «Please Continue (Hamlet)», kommenden Sommer auch im Zürcher Theaterspektakel. Geschworene aus dem Publikum urteilen unter der Ägide echter Richter, Staatsanwälte, Verteidiger über Hamlet, den ein Schauspieler spielt.

Es ist dabei weniger Hamlet, der den Regisseur interessiert, sondern die Rechtsprechung. Anhand des Casus Hamlet bringt Yan Duyvendak das Gericht selber vor Gericht. Und dadurch, dass die Zuschauer selber zu Akteuren werden, macht der Regisseur die Bühne wieder zum politisch relevanten Verhandlungsort, wie es das Theater in der athenischen Demokratie war.

Das Strafmass ist am Ende objektiv, wie es dazu kommt, ist es nicht. Das zeigt ein zweites zeitgenössisches Beispiel: das Strafkammerspiel «Zeugen» des Theaterkollektivs Rimini-Protokoll. In solchen neuen Theater-Prozessen will das Theater auch über das Gericht richten - in einer Art Meta-Tribunal.

Zurück auf den Verhandlungsplatz der Polis mit Milo Rau

Genau dies hat auch der Schweizer Regisseur Milo Rau vor. «Die letzten Tage der Ceausescus» spielte die Gerichtsverhandlung gegen den rumänischen Diktator nach; in seiner jüngsten Produktion, den «Moskauer Prozessen» geht er einen Schritt weiter: vom Nachstellen eines Tribunals zum Ausrichten eines Tribunals. In Moskau produzierte Rau einen dreitägigen Prozess, regelkonform durchgeführt, um einem komplexen gesellschaftlichen Zusammenhang auf den Grund zu gehen: der Frage nach einem Kulturkampf zwischen Kirche, Staat und Künstlern.

Milo Rau will sich vermittels solcher fiktiver Konstruktionen direkt in die gesellschaftspolitische Realität hineinbegeben – anders ausgedrückt: auf die Agora, den Verhandlungsplatz der Polis.

Dies ist auch die Idee bei seinen «Zürcher Prozessen». Anhand der harten Fragestellung eines Prozesses - wer hat recht, wer ist schuldig? – will Rau einen gesellschaftspolitischen Konfliktherd einheizen. Interessant ist nicht der Statthalter auf der Anklagebank, in Zürich das Magazin «Die Weltwoche». Auf die Spur kommen will der Regisseur den Kräften, die untergründig die Struktur des öffentlichen Raums und der politischen Debatten bestimmen.

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