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Prozess gegen Schauspieler Der Fall Teichtmeister: Das Gericht setzt auf Therapie statt Haft

Der österreichische Schauspieler wurde im Kinderpornografie-Prozess schuldig gesprochen. Das noch nicht rechtskräftige Urteil fiel relativ mild aus.

Florian Teichtmeister sorgte im Januar mit dem Besitz von Foto- und Filmdateien von Kindesmissbrauch für Schlagzeilen. Nun ist der Kinderpornografie-Prozess gegen ihn mit einem relativ milden Urteil zu Ende gegangen.

Zwei Jahre bedingt

Der Schauspieler wurde am Dienstag im Wiener Landgericht schuldig gesprochen, Zehntausende Dateien mit Darstellungen von Kindesmissbrauch besessen und durch Weiterbearbeitung hergestellt zu haben.

Das Gericht verhängte eine zweijährige Gefängnisstrafe auf Bewährung. Der Schauspieler muss sich Therapien unterziehen und regelmässig Drogentests abliefern. Falls er diese Auflagen verletzt, droht ihm die Unterbringung in einem Zentrum für psychisch kranke Täter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Teichtmeister gestand

Der Prozess liess tief in die psychischen Abgründe eines Künstlers blicken, der unter anderem als Ermittler in der Krimi-Serie «Die Toten von Salzburg» oder als Kaiser Franz Joseph in der preisgekrönten Sisi-Verfilmung «Corsage» Erfolge gefeiert hatte.

Teichtmeister trat als reumütiger Angeklagter auf und legte ein vollständiges Geständnis ab. Er bestätigte die Vorwürfe der Anklage, er habe sich etwa 13 Jahre lang im Internet 76'000 Dateien mit verbotenen Inhalten beschafft, davon etwa 47'500 mit Kindern unter 14 Jahren. Er bekannte sich auch der Herstellung von Kinderpornografie schuldig, weil er Filme und Videos bearbeitet hatte – teils fügte er sein Abbild in die Darstellungen ein.

Eine «Spirale der Abscheulichkeit»

Teichtmeister beschrieb seine Neigungen und Handlungen als Eskalationsprozess. Die missbrauchten Kinder, die er sich angesehen habe, seien immer jünger geworden.

Raum mit weisser Wand, Mann mit gesenktem Kopf, Brille und Anzug tritt ein.
Legende: Während des Prozesses gab es hörbares Entsetzen von der Presse und den Zuschauern, als die «pädo-sadistischen» Texte von Teichtmeister verlesen wurden. IMAGO / photonews.at

Zuletzt habe er seine Fantasien von Vergewaltigung und Bestrafung schriftlich festgehalten. «Es ist auf jeden Fall der letzte Schritt in einer zunehmenden Spirale zur Abscheulichkeit», sagte er über diese Texte. «Ich bereue ehrlich und tief, was ich getan habe.» Es sei ihm bewusst, dass hinter jeder der Abbildungen «ein schwerer Missbrauch steht».

Therapie und Kontrollen gegen ein Rückfall-Risiko

Ansonsten klammerte er das Leid der Kinder aus. Stattdessen hob der Angeklagte seinen starken Kokainkonsum und nicht näher beschriebene Kindheitserfahrungen als wichtige Motive für seine illegale Sammlung hervor.

Teichtmeisters Störung sei «schwerwiegend und nachhaltig», diagnostizierte ein Gerichtspsychiater. Bislang habe der Schauspieler sich nicht selbst an Kindern vergangen. Doch seine Kokainsucht, sein Alkoholkonsum und seine Neigung, Stress mit Kinderpornografie zu kompensieren, seien als Risikofaktoren zu werten.

Ausserdem bestehe eine hohe Rückfall-Wahrscheinlichkeit. Diese Gefahren könnten jedoch mit den Therapien und Kontrollen gebannt werden, sagte der Experte.

Bewährung für den Ersttäter

Für die kleine Gruppe an Demonstranten, die neben dem Gericht unter dem Motto «Hände weg von unseren Kindern» mit einer Galgen-Attrappe demonstrierten, zeigte der vorsitzende Richter Stefan Apostol kein Verständnis.

«Wir folgen hier nicht dem Ruf der Strasse», sagte er. Die Bewährungsstrafe sei gerechtfertigt für einen geständigen und unbescholtenen Ersttäter, der seit zwei Jahren nachweislich in Therapie sei. Sollte Teichtmeister die Auflagen nicht erfüllen, werde er ohne Vorwarnung in einer psychiatrischen Einrichtung landen, warnte der Richter.

Ende der Schauspielkarriere

Box aufklappen Box zuklappen

Teichtmeister verlor nach Bekanntwerden der Vorwürfe seinen Platz im Ensemble des Wiener Burgtheaters, Fernsehsender setzten seine Filme ab. Er werde nie wieder als Schauspieler arbeiten können, sagte er vor Gericht.

Radio SRF 2 Kultur, Kultur-Nachrichten, 05.09.2023, 16:30 Uhr ; 

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