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Schweizer Filmgesetz «Lex Netflix»: Das passiert mit den 30 Millionen Franken

Nach dem Schweizer Filmgesetz müssen Unternehmen wie Netflix, Disney oder Amazon für 2024 über 30 Millionen Franken in das Schweizer Filmschaffen investieren. Ein Blick auf das erste Jahr «Lex Netflix» zeigt, wie das Geld auf dem hiesigen Film-Markt ausgeben wird.

Seit dem 1. Januar 2024 ist die sogenannte «Lex Netflix» in Kraft – das revidierte Filmgesetz. Nach diesem müssen internationale Unternehmen einen Teil ihres Umsatzes in Schweizer Filmschaffen investieren.

Zu den Unternehmen gehören globale IT-Firmen, Streaminganbieter wie Netflix und Amazon, aber auch Fernsehsender aus Deutschland und Frankreich, die Schweizer Werbefenster haben.

Nun hat das Bundesamt für Kultur (BAK) erste Zahlen veröffentlicht: Rund 30 Millionen Franken habe die «Lex Netflix» 2024 eingebracht. Das entspricht vier Prozent des Bruttoumsatzes, den die investitionspflichtigen Firmen in der Schweiz letztes Jahr erwirtschaftet haben. Diese Millionen müssen ins Schweizer Filmschaffen investiert werden.

Ausgedehnte Finanzierungsdauer

Von den 30 Millionen Franken für 2024 sind jedoch erst etwa die Hälfte, 15.9 Millionen Franken, im Schweizer Filmmarkt angekommen. Das sei erwartbar gewesen, sagt Laurent Steiert, Co-Leiter der Sektion Film des Bundesamts für Kultur. Denn die investitionspflichtigen Unternehmen hätten vier Jahre Zeit, um ihre Investitionen zu tätigen.

Diese Regelung ist insofern nachvollziehbar, als dass gewisse Formate wie Serien eine längere Finanzierungsdauer haben. Auch erlaubt sie eine grössere Flexibilität für die Unternehmen, Investitionen auf kommende Jahre zu verlagern.

Poster mit Popcorn-Kreuz und Aufschrift 'JA zum Filmgesetz am 15. Mai'.
Legende: Bei der Abstimmung 2022 hat das Stimmvolk das Filmgesetz mit 58.4 Prozent angenommen. Wie die inländischen TV-Sender müssen daher neu auch globale Streamingdienste in das Schweizer Filmschaffen investieren. Keystone/Anthony Anex

Doch was passiert, wenn ein Unternehmen zum Ende der Vierjahresperiode nicht genug investiert hat? Dann würde eine Ersatzabgabe erhoben und das Geld an das BAK überwiesen, das diese Gelder dann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben verteile, sagt Steiert. Er gehe aber davon aus, dass das nur in seltenen Fällen passieren werde.

Investition in diverse Bereiche möglich

Wo genau das Geld landet, könnten die Unternehmen selbst entscheiden, sagt Laurent Steiert. Möglich sind unter anderem Investitionen in die Produktion von Schweizer Filmen oder den Ankauf von Rechten an Schweizer Filmen.

Auch die Finanzierung von kulturellen Organisationen – wie Filmfestivals – oder anerkannten Förderinstitutionen – wie regionalen Filmförderern – ist möglich.

Bisher wurden vor allem Grossprojekte finanziert

Das neue Gesetz ist erst etwas länger als ein Jahr in Kraft. Entsprechend lässt sich noch keine fundierte Aussage machen, welche Auswirkungen es konkret auf die Schweizer Filmbranche hat. Allerdings lässt sich eine Tendenz ablesen.

Mann mit Headset dirigiert draussen vor Steinwand.
Legende: Investition in Swissness: Auch die Luxushotel-Serie «Winter Palace» des Regisseurs Pierre Monnard profitiert vom «Lex Netflix». Es ist die erste Koproduktion von Netflix, RTS und der Produktionsfirma Point Prod. Keystone/Christophe Bott

Die bisher getätigten Investitionen zeigten, dass vor allem grössere Serien-Projekte profitieren konnten, sagt Laurent Steiert. «Es ist kein Gieskannen-Instrument, das die ganze Filmbranche gleichmässig unterstützt.»

Zu den Projekten, denen die Investitionen zugutekamen, zählen etwa «Landesverräter», die Staffeln drei und vier von «Tschugger» sowie die Serie «Winter Palace».

Ob dieser Fokus auf grössere Projekte und Serien anhalten wird, lässt sich erst 2028, am Ende der Vierjahresperiode, sagen – wenn alle Unternehmen ihre Investitionen getätigt haben. Dann wird das BAK dem Bundesrat auch einen entsprechenden Bericht vorlegen.

Radio SRF 2 Kultur, Kultur-Aktualität, 14.8.2025, 8:06 Uhr ; 

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