Zum Inhalt springen

Sexuelle Übergriffe Bewährungsstrafe für Gérard Depardieu

Das Pariser Strafgericht hat Gérard Depardieu für schuldig befunden und ihn zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

  • Gérard Depardieu ist beschuldigt, im Jahr 2021 während der Dreharbeiten zu «Les Volets Verts» im Jahr 2021 eine Requisiteurin und eine Assistentin sexuell belästigt zu haben.
  • Der französische Filmschauspieler bestritt während des gesamten Prozesses wiederholt jegliches Fehlverhalten, und sein Anwalt plädierte für eine Einstellung des Verfahrens.
  • Nun hat ihn das Pariser Strafgericht für schuldig befunden. Das Urteil: 18 Monate Haft auf Bewährung.
  • Sein Anwalt kündigt an: Depardieu wird Berufung einlegen gegen das Urteil.

Gérard Depardieu ist im Verfahren um sexuelle Übergriffe schuldig gesprochen worden. Das Strafgericht in Paris verhängte eine 18-monatige Haftstrafe für den 76-Jährigen, die vollständig zur Bewährung ausgesetzt ist. Der Darsteller soll zudem in das französische Register für Sexualtäter aufgenommen werden.

Gérard Depardieu
Legende: Gérard Depardieu soll während des Drehs von «Les volets verts» eine Dekorateurin und eine Assistentin des Regisseurs sexuell belästigt haben. Keystone/AP/AURELIEN MORISSARD

Depardieu, der bei der Urteilsverkündung nicht persönlich anwesend war, hatte die Vorwürfe bestritten. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Es ist noch nicht rechtskräftig. Sein Anwalt kündigte an, dass Depardieu gegen das Urteil klagen werde.

Depardieu soll Frauen begrapscht haben

Konkret ging es in dem Verfahren gegen Depardieu um Vorwürfe sexueller Belästigung während der Dreharbeiten zum Film «Les volets verts» von Regisseur Jean Becker im Jahr 2021.

Eine Dekorateurin und eine Assistentin des Regisseurs beschuldigen Depardieu, sie begrapscht zu haben. Er sah sich aber als Opfer falscher Anschuldigungen. Auch wenn er vor Gericht zugab, eine der Frauen an der Hüfte berührt zu haben – jedoch laut ihm ohne sexuellen Hintergrund.

SRF-Korrespondentin Zoe Geissler, die beim Gerichtsprozess in Paris vor Ort war, sagt: «Das Gerichtsurteil zeigt, dass auch Stars wie Depardieu nicht über dem Gesetz stehen.» Der Richter habe das Urteil damit begründet, dass die Klägerinnen den Sachverhalt konstant und detailliert erzählt haben. Depardieus Aussagen habe der Richter für wenig überzeugend befunden, da er sie immer wieder verändert hatte.

Einschätzung der Frankreichkorrespondentin

Box aufklappen Box zuklappen

«Für Depardieu dürfte es in Frankreich schwierig werden, neue Rollen zu bekommen. Der einst gefeierte Filmstar ist wegen zahlreicher Vorwürfe wegen sexueller Übergriffe auf Frauen und frauenfeindlicher Kommentare inzwischen höchst umstritten. Seit «les Volets verts» hat er in Frankreich keinen Film mehr gedreht. Aktuell hat ihn lediglich seine langjährige Freundin und französische Regisseurin Fanny Ardant für einen Filmdreh engagiert – in Portugal. Zudem könnte Depardieu ein weiterer Prozess drohen. Die Schauspielerin Charlotte Arnould hat ihn wegen Vergewaltigung angezeigt. Ob es tatsächlich zum Prozess kommt, ist noch ungewiss. 

Das Urteil gegen Depardieu könnte eine Signalwirkung haben. Denn es ist der bisher prominenteste #Metoo-Fall in der französischen Filmbranche, und das Urteil zeigt, dass auch ein Star wie Depardieu nicht über dem Gesetz steht. Gleichzeitig ist der Fall Depardieu bei weitem nicht der einzige: Seit Jahren werden immer wieder Missbrauchs-Vorwürfe gegen französische Schauspieler und Regisseure laut. Das deutet darauf hin, dass die französische Filmindustrie ein Problem hat im Umgang mit Frauen. Zu diesem Schluss kommt auch eine parlamentarische Untersuchungskommission. In ihrem kürzlich veröffentlichten Bericht stellt sie der französischen Filmbrachen ein schlechtes Zeugnis aus: ständig und überall komme es zu sexuellen Übergriffen. Es bleibt abzuwarten, welche Lehren die französische Filmbranche aus all dem zieht. Sicher ist: Das Urteil wird heute bei der Eröffnung der Filmfestspiele in Cannes zu reden geben.»

Dem Schauspieler hatten in dem Prozess bis zu fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe von 75'000 Euro gedroht. Der Prozess dauerte deutlich länger als ursprünglich angekündigt.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten gefordert, die unter Auflagen auf Bewährung ausgesetzt werden sollte. Depardieus Verteidigung pochte auf einen Freispruch.

Prozess verschoben

Eigentlich hatte der Fall bereits im Oktober verhandelt werden sollen. Der Anwalt der Filmikone, Jérémie Assous, hatte aber kurzfristig um eine Terminverschiebung aus gesundheitlichen Gründen gebeten.

Das Gericht bewilligte die Verschiebung. Vor dem Termin musste Depardieu nun ein medizinisches Gutachten vorlegen. Assous sorgte mit seinem Auftreten vor Gericht für Furore. Er forderte wegen möglicher Formfehler die Annullierung des Prozesses und legte kurzfristig Hunderte zu sichtende Akten vor.

Immer wieder bezeichnete der Verteidiger die Anschuldigungen als erlogen. Bereits seit Jahren häufen sich Anschuldigungen sexueller Übergriffe gegen die französische Filmikone Depardieu. Einige von ihnen wurden auch anonym vorgebracht und nicht alle landeten bei der Justiz.

Erstmals musste der Darsteller dafür nun vor Gericht. Ein weiterer Prozess droht Depardieu wegen des Verdachts auf Vergewaltigung nach der Klage der Schauspielerin Charlotte Arnould.

Radio SRF 4 News, 13.05.2025, 11 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel