Zum Inhalt springen

Header

Audio
Welche Kultursektoren profitieren von den Lockerungen?
Aus Kultur-Aktualität vom 27.05.2020. Bild: Keystone/Gaetan Bally
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 48 Sekunden.
Inhalt

Corona-Massnahmen gelockert Kinos, Clubs und Kleintheater dürfen bald wieder öffnen

Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen sind ab dem 6. Juni wieder erlaubt. Was bedeuten die vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen für die Kultur? Für Musikredaktor Moritz Weber gehen diese Lockerungen weiter als erwartet.

Moritz Weber

Moritz Weber

Musikredaktor

Personen-Box aufklappen Personen-Box zuklappen

Moritz Weber ist Musikredaktor bei Radio SRF 2 Kultur.

SRF: Welche Kulturbereiche dürften jetzt jubeln?

Moritz Weber: Filmfans zum Beispiel: Ab dem 6. Juni dürfen Kinos wieder öffnen. Bedingung ist die Einhaltung eines Schutzkonzepts, sprich die Hygiene- und die Abstandsregeln müssen nach wie vor eingehalten werden. Das heisst, Kinos können nicht alle Plätze im Zuschauerraum besetzen.

Wo gibt es weitere Lockerungen?

Auch für Clubs dürfen am 6. Juni wieder Partygäste empfangen, aber ebenfalls nur mit Sicherheitskonzept und höchstens 300 Personen.

Das überrascht: Viele gingen davon aus, dass die Clubs ihre Tore noch lange nicht öffnen können, da dort die Abstandsregeln kaum eingehalten werden können. Es wird aber besondere Sicherheitsregeln geben: Sperrstunde ist um Mitternacht und alle Party-Gäste müssen sich auf einer Präsenzliste eintragen.

Das soll sicherstellen, dass allfällige Infektionsketten zurückverfolgt werden könnten. Das ist sinnvoll, denn in Südkorea etwa hat kürzlich ein einziger Partygänger an einem Abend hunderte Gäste angesteckt, worauf Tausende in Quarantäne geschickt und Zehntausende getestet werden mussten.

Wie sieht es mit anderen Veranstaltungen aus?

Auch bei allen anderen Veranstaltungen gilt die Obergrenze von 300 Personen. Die Schweiz lockert damit sogar schneller und ist deutlich grosszügiger bei der maximalen Besucherzahl als etwa Österreich oder deutsche Bundesländer wie Bayern.

Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen sind also bei uns ab dem 6. Juni wieder erlaubt, das heisst: Kleintheater, Kammerspiele und kleine Konzerte finden dann wieder statt.

Auch in Bars und Restaurants darf es wieder Live-Musik geben, sofern die Grenze von 300 Personen nicht überschritten wird. Da dürfte vielen Kulturschaffenden und kleineren Veranstaltern ein Stein vom Herzen fallen, denn damit haben sie wieder Auftritts- und Verdienstmöglichkeiten.

Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga hat auch in Aussicht gestellt, dass die finanzielle Unterstützung für selbstständige Künstler und Künstlerinnen wahrscheinlich über Ende Mai hinaus verlängert wird.

Ist es denkbar, dass grössere Opern- oder Theaterhäuser Stücke aufführen, einfach mit weniger Zuschauenden?

Das wäre eine Option, aber dort stellt sich die Frage, ob sich das finanziell lohnt mit einer solch geringen Auslastung, sprich mit einem Bruchteil des sonst üblichen Publikums.

Audio
Wertschöpfung vs. Wertschätzung: Was ist die Kultur wert?
aus Kontext vom 25.05.2020. Bild: KEYSTONE/Christian Brun
abspielen. Laufzeit 48 Minuten 31 Sekunden.

Was ist die Prognose für das Durchführen von Grossveranstaltungen mit mehr als 300 Personen?

Die sind weiterhin verboten, wie gehabt bis Ende August. Denn dort wären zu viele Menschen auf engem Raum zusammen und die Nachverfolgung von Infektionsketten wäre kaum möglich.

Der Bundesrat wird aber Ende Juni über das weitere Vorgehen bei Grossveranstaltungen beschliessen. Hoffen wir, dass bis dahin die Covid-Fallzahlen so tief bleiben und damit die Lockerungen bestehen können.

Das Gespräch führte Sabine Gysin.

Sendung: SRF 2 Kultur, Kultur Aktualität, 27.5.2020, 17:10 Uhr ;

Meistgelesene Artikel