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Hinteransicht von Fifa-Präsident Sepp Blatter, der vor Fahnen steht.
Legende: Sportfunktionäre von der Fifa sind keine öffentlichen Amtsträger, so fällt ihre Korruption unter die Privatkorruption. Keystone

Gesellschaft & Religion Die Schweiz bietet einen guten Nährboden für Vetternwirtschaft

Spätestens nach dem Fifa-Skandal ist klar: Die Schweiz ist punkto Korruption keine Heilige. Dennoch stehen hiesige Unternehmen im internationalen Vergleich gut da. Eric Martin von der Antikorruptions-NGO Transparency International sagt: Handlungsbedarf bestehe vor allem bei der Privatkorruption.

Zur Person

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Eric Martin, seit Mai 2014 Präsident von Transparency International Schweiz , war von 1976 bis 2013 für die Eidgenossenschaft tätig, hauptsächlich für das Departement für auswärtige Angelegenheiten. Unter anderem war er Botschafter in Peru und Lima, ständiger Vertreter bei der OECD in Paris und Delegierter des Bundesrates für Handelsverträge.

Jahrelang wird öffentlich kritisch über die Fifa-Praktiken diskutiert, aber erst jetzt erfolgen Festnahmen. Gibt es Gesetzeslücken im Bereich Korruption, oder ist es so schwierig, Beweise zu erbringen?

Eric Martin: Fairerweise muss man sagen, dass die Fifa selbst Anstrengungen unternommen hat, um ihre Gouvernanz zu verbessern. 2013 hat sie eine Ethik-Kommission geschaffen. Breite Kreise hofften, dass die Selbstkontrolle funktionieren würde. Das war nicht der Fall. Dazu kommt, dass Ermittlungen im Bereich der Korruption sehr aufwändig und komplex sind. Ein weiterer Grund liegt wohl darin, dass es in der Schweiz in dieser Hinsicht Gesetzeslücken gibt. Sportfunktionäre sind keine öffentlichen Amtsträger. Damit fällt ihre Korruption unter die Privatkorruption, und diese wird im Rahmen des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb geahndet – als Antragsdelikt.

Heisst das, die Gesetze hinsichtlich Privatkorruption in der Schweiz sind nicht griffig genug?

Das hat sich in der Vergangenheit gezeigt, deshalb hat der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage überwiesen, die das Ziel hat, die Privatkorruption zu kriminalisieren. Sie soll von Amtes wegen verfolgt werden. Die Vorlage wird in den nächsten Tagen im Ständerat behandelt.

Der Bericht «Korruption und Korruptionsbekämpfung in der Schweiz», den Ihre Organisation 2013 herausgab, zitiert den Strafrechtler Nicolas Queloz von der Universität Freiburg, der im Zusammenhang mit Vetternwirtschaft feststellte, «dass diese Form der Korruption in unserem Land weitverbreitet ist».

Vetternwirtschaft ist kein Strafdelikt, aber es ist störend, wenn aufgrund von persönlicher Beziehung und persönlichem Ansehen Entscheide beeinflusst werden können.

Die Schweiz ist ein kleines Land. Die Leute aus Politik, Wirtschaft und Medien kennen sich. Ist diese Nähe ein besonders günstiger Nährboden für Korruption?

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Die Kleinräumigkeit ist sicher ein Nährboden für die Einflussnahme. Ich verbringe meine Ferien regelmässig in einem Walliser Seitental. Es ist mir aufgefallen, dass immer der lokale Bauunternehmer die Aufträge der Gemeinde erhält. Sehr wahrscheinlich geschieht das dadurch, dass die Gemeinde bei der Auftragsvergabe die Spezifikationen so gestaltet, dass dieser bevorteilt wird.

Und das ist strafrechtlich nicht relevant?

Das ist strafrechtlich nicht relevant. Das ist störend, darum verlangen wir eine bessere Transparenz, eine Beschaffungsstatistik. Auf eidgenössischer Ebene ist das bereits der Fall, aber wir möchten auch Beschaffungsstatistiken in den Kantonen, wo man genau sieht, welche Aufträge freihändig vergeben wurden und welche im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens.

Aus dem erwähnten Bericht Ihrer Organisation schliesse ich, dass vor allem beim Beschaffungswesen der öffentlichen Hand ein Korruptionsrisiko besteht.

Das ist in der Tat so. Das öffentliche Beschaffungswesen ist korruptionsanfällig. Die letzten Korruptionsfälle in der Schweiz lagen in diesem Bereich. Sehr oft sind öffentliche Beschaffungen komplex und dadurch wenig transparent.

Ein Fall war das Informatikprojekt «Insieme», das den Steuerzahler mehr als 100 Mio. Franken gekostet hat. Was kann man tun, damit so etwas nicht geschieht?

Es braucht Aufklärung, es braucht Kontrollen. Bei komplexen Beschaffungen, wie das bei Informatikprojekten der Fall ist, könnte eine zentrale Beschaffung durch Spezialisten das Korruptionsrisiko vermindern.

Welche anderen Risikobereiche sehen Sie?

Korruption im Sinne des Strafgesetzbuchs ist in der Schweiz eher die Ausnahme. Wir sehen Verbesserungsmöglichkeiten bei der Finanzierung der politischen Parteien und bei der Stellung von Whistleblowern.

In der Schweiz gibt es ja keine Vorschriften, dass Parteien ihre Spenden offenlegen müssen.

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Das ist so. Wir sind mit Schweden das einzige Land des Europarates, das kein Gesetz über die Parteienfinanzierung hat. Der Bundesrat argumentiert, dass unsere föderale Tradition kein zentralistisches Gesetz erlaube und dass es bei uns nicht nur um die Finanzierung der Parteien gehe, sondern auch um die Finanzierung der Kampagnen und der Referenden. Der Bundesrat ist nicht bereit, ein Gesetz vorzuschlagen. Das wird vom GRECO (der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption, Anm. d. Red.) kritisiert, aber Bundesrat und Parlament scheinen sich mit dieser Kritik abzufinden.

Sie haben die Whistleblower erwähnt, Leute die firmen- oder verwaltungsinterne Geheimnisse hinaustragen, um Missstände anzuprangern. Sind diese Leute in der Schweiz zu wenig geschützt?

Ja. Whistleblower haben eine Treuepflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber. Wenn sie eine Unregelmässigkeit in ihrem Unternehmen melden, können sie entlassen werden. In der Schweiz werden sie als Denunzianten wahrgenommen. Doch viele Korruptionsskandale sind nur dank Whistleblowern aufgeflogen.

Da wäre also eine unabhängige Ombudsstelle nötig?

Es braucht eine Gesetzgebung, die den Schutz der Whistleblower verbessert. Es braucht klare Verfahrensvorschriften, wie die Meldungen erfolgen müssen.

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