Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden am 9. Februar einmal mehr über die Frage, ob die Einwanderung von Arbeitskräften beschränkt werden soll. Dass sich die Schweiz im europäischen Vergleich ausserordentlich oft mit diesem Thema befasst, habe weniger mit Ausländerfeindlichkeit als mit dem politischen System zu tun, sagt der Historiker Thomas Gees von der Fachhochschule Bern, der sich mit der Geschichte der Zuwanderung befasst.
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Dank den politischen Instrumenten wie Initiativen und Referenden kommen diese Fragen regelmässig aufs Tapet. So folgt auf die Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative der SVP, die jetzt ansteht, im nächsten Jahr der Entscheid, ob kroatische Arbeitskräfte uneingeschränkt ins Land kommen können. Und die Ecopop-Initiative verlangt, dass die Einwanderung generell begrenzt werden soll.
Ausländer-Kontingente: ein Déjà-vu aus den 60ern
Alle Jahre wieder wird diese Debatte also geführt, die überdies Argumentationsmustern folgt, die ebenfalls Jahrzehnte alt sind. So bringt die Masseneinwanderungsinitiative der SVP einmal mehr die Idee von Ausländer-Kontingenten ins Spiel. Sie will mit ihrer Initiative den Bundesrat ermächtigen, dass er – wie in den 1960er-Jahren – Kontingente für ausländische Arbeitskräfte festlegen und so die Zuwanderung beschränken kann.
Die Einschränkungen des Bundesrats, die sich damals vor allem gegen den Zuzug von Arbeitskräften aus Italien, Spanien und Portugal richtete, hatten allerdings keinen Erfolg: Die Umsetzung war den Kantonen überlassen. Diese erteilten unter dem Druck der Industrie und der Baubranche die Bewilligungen, wo es erforderlich war und plausibel schien.
Die Zulassungen wurden in den 1960er-Jahren auf dem Papier offiziell jedes Jahr kleiner, in der Praxis aber nahm die Zahl der Arbeitskräfte, die aus dem Ausland kamen, laufend zu. Der Ausländeranteil stieg in diesem Jahrzehnt von anfänglich 10 auf 17 Prozent.
Wirkungslose Kontingente
Die Kontingente dienten vor allem der innenpolitischen Beruhigung, waren geschickte Rhetorik, aber blieben faktisch wirkungslos. Erst Mitte der 1970er-Jahre, als die Schweizer Wirtschaft nach der Ölkrise in eine starke Rezession geriet, ging die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte zurück. Die arbeitslosen Ausländer wurden ausgewiesen, wiederum von den Bedürfnissen der inländischen Wirtschaft dirigiert.
Der Historiker Thomas Gees macht in dieser Debatte noch eine weitere Konstante fest: Die Einwanderungspolitik der Schweiz sei seit Jahrzehnten stark von den Anforderungen der europäischen Ländern geprägt, erklärt er. So sah sich die Schweiz in den 1960er-Jahren gezwungen, mit dem südlichen Nachbarland einen Staatsvertrag abzuschliessen.
Das Abkommen sicherte den italienischen Arbeitskräften in der Schweiz mehr Rechte zu, garantierte ihnen eine Arbeitslosenversicherung und den Nachzug der Familie. Zu gross war damals schon der Druck der inländischen Wirtschaft, Arbeitskräfte zu bekommen, die Produktivität aufrecht zu erhalten und die starke Stellung in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu bewahren, als dass man die Anliegen der europäischen Länder hätte ignorieren können.