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In den Bergen zurückgelassen «Alpine Divorce»: Wenn der Berg Beziehungsprobleme aufdeckt

Er geht voraus und lässt sie zurück: Was als «Alpine Divorce» viral geht, ist komplizierter, als es auf Tiktok aussieht.

«Während wir liefen, begann er zu sprinten und liess mich komplett hinter sich auf einem Trail, den ich nicht kannte. Es wurde dunkel und ich hatte keine Stirnlampe dabei.» So und ähnlich lauten die Geschichten in Online-Foren und auf Tiktok – meist von Frauen geteilt.

Person in Latzhose mit Rucksack steht auf einem Bergpfad vor dramatischer Berglandschaft.
Legende: Allein im Bergidyll – eine romantische Vorstellung. Bei einer Bergtour vom Partner zurückgelassen zu werden, ist weniger erfreulich. Der Begriff «Alpine Divorce» beschreibt diese Situation. Getty Images/Oleh_Slobodeniuk

Ein Begriff dafür macht seit einigen Monaten die Runde: «Alpine Divorce», was so viel wie «Alpine Scheidung» bedeutet. Bezeichnet werden damit Situationen, in denen jemand seinen Partner oder seine Partnerin während einer Wanderung oder Bergtour zurücklässt. Die Umstände variieren: Mal geht ein Streit voraus, mal gibt es konditionelle Unterschiede, mal wird die Tour zum symbolischen Beziehungsbruch.

Am Berg zurückgelassen

Der Begriff kursiert seit Februar 2026, Auslöser war das Urteil gegen einen österreichischen Bergsteiger wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin am Grossglockner.

Dieser Fall ist ein extremer Einzelfall unter hochalpinen Bedingungen mit tödlichem Ausgang und juristischen Folgen. Aber seitdem füllen sich die Foren und Social-Media-Feeds mit Geschichten von Personen, die am Berg von ihrer Begleitung zurückgelassen wurden.

In einem Video beschreibt eine Betroffene: «Ich schrie seinen Namen, aber er drehte sich nicht mal um.» Bei den meisten führt die Erfahrung schliesslich zur Trennung.

Am Berg zeigt sich, wer man wirklich ist

Alpine Touren sind Extremsituationen, körperlich wie emotional. Sie zeigen, was auch in anderen Lebensbereichen gilt: In herausfordernden Momenten wünschen wir uns einen verlässlichen Partner – jemanden, der sich selbst regulieren kann, empathisch ist und Prioritäten setzen kann.

Das ist «Alpine Divorce»

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Der englische Ausdruck «Alpine Divorce» ist ein Neologismus und kein etablierter Fachbegriff.

Ganz neu ist er nicht: Er geht auf die Kurzgeschichte «An Alpine Divorce» des schottisch-kanadischen Schriftstellers Robert Barr aus dem Jahr 1893 zurück, in der ein Mann plant, seine Frau in den Bergen umzubringen.

«Am Berg sieht man, wie jemand wirklich in einer Beziehung ist», erklärt die Psychologin und Paartherapeutin Ines Schweizer. Für sie ist das wahre Phänomen hinter «Alpine Divorce» die Bindungsverletzung. Eine zentrale Frage in jeder Beziehung laute: «Wie verlässlich bist du als Partner, wenn es mir schlecht geht?».

Durchziehen um jeden Preis

Dass es manchen schwerfällt, das Tempo an andere anzupassen, hänge vor allem mit der Sozialisation zusammen. Es gibt dahingehend geschlechtsspezifische Unterschiede – Männer würden gesellschaftlich stärker auf Wettbewerb, Autonomie und Leistung getrimmt, Frauen eher auf Empathie und Gemeinschaft.

«In Extremsituationen fallen wir schnell in Rollenbilder und alte Muster zurück. Wer vorauseilt, hat möglicherweise gelernt: Ich muss es allein schaffen», ergänzt Schweizer.

Das «Durchziehen um jeden Preis» erklärt sie sich durch ein Zusammenspiel von Risikobereitschaft und Selbstüberschätzung. «Es geht dabei um Wettbewerb, Autonomie und um das Bezwingen der Natur. Solche Dynamiken sind nicht auf Paare beschränkt – sie zeigen sich auch in Freundschaften und alltäglichen Situationen.» Schweizer warnt vor einer Vereinfachung: Männer sind nicht immer Täter und Frauen nicht immer Opfer. Es sind hochkomplexe Situationen, und Eigenverantwortung gelte für alle.

Zusammen rauf, zusammen runter

Severin Karrer, Fachleiter Ausbildung beim SAC, dem Schweizer Alpen-Club, ist ausgebildeter Bergführer und führt auch privat Gäste. Ihm persönlich seien keine Fälle von «Alpine Divorce» bekannt.

Verantwortung am Berg

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Der Fall am Grossglockner löste eine grosse Debatte über Verantwortung am Berg aus. Grundsätzlich gilt in der Schweiz wie anderswo zwar Eigenverantwortung im freien Gelände, aber wer andere durch sein Verhalten konkret gefährdet, kann rechtliche Konsequenzen tragen – so die Beratungsstelle für Unfallverhütung. Wie genau das im Einzelfall aussieht, ist rechtlich aber alles andere als eindeutig.

Jemanden hilflos am Berg in einer kritischen Situation zurückzulassen, sei aus seiner Sicht ein No-Go. Dass es so weit komme, müsse schon im Vorfeld etwas falsch gelaufen sein. «Man geht zusammen in die Berge und kommt zusammen wieder zurück. Und man passt sich dem schwächsten Glied in dieser Kette an», das sei das Grundprinzip im Bergsport, so Karrer.

Zentral seien eine saubere Selbsteinschätzung und offene Kommunikation, auf die auch in den Ausbildungskursen beim SAC viel Wert gelegt werde. «Wenn eine Person über viel mehr Erfahrung verfügt, dann übernimmt diese automatisch eine faktische Führerschaft. Wichtig ist, dass man das in so einer Konstellation auch anspricht».

Ego-Kontrolle und Empathie

Laut aktueller Bergnotfallstatistik gab es im letzten Jahr mehr Rettungen, aber weniger Verletzte – ein Hinweis darauf, dass mehr Menschen in Lagen geraten, die sie unterschätzt haben. Karrer empfiehlt, dass sich bei gemeinsamen Touren beide Personen solide ausbilden lassen und die Verantwortung nicht einer Person überlassen wird.

Alle sollten auf einer anspruchsvollen Tour mitdenken und handlungsfähig sein. Bei einem Erfahrungsgefälle brauche es vor allem Ego-Kontrolle und Empathie. Und auch wenn die Tour frustrierend verläuft, sei das kein Grund, jemanden schutzlos zurückzulassen.

Die Dimension der Gewalt

Statistisch ist das Phänomen «Alpine Divorce» kaum greifbar. Pia Allemann, Co-Geschäftsführerin der Beratungsstelle BIF für Frauen gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft, ist das Phänomen nur in gemilderter Form bekannt – vermutlich aber auch, weil Betroffene es nicht als psychische Gewalt wahrnehmen.

Zwei Personen mit Rucksäcken wandern auf einem verschneiten Bergpfad.
Legende: Einer geht, einer bleibt: absichtliches Zurücklassen? Kopflos einfach schneller sein als der Partner? Eine symbolische Trennung auf einem extremen Trip? «Alpine Divorce» bleibt ein komplexes Phänomen. Getty Images/AscentXmedia

«Es kann Partnerschaftsgewalt sein, muss aber nicht. Im schlimmsten Fall steckt dahinter ein Machtkalkül: Die Partnerin erschöpft und ausgeliefert erleben, sich danach als Retter stilisieren – diese Situationen erzeugen eine psychische Abhängigkeit», erklärt Allemann.

Hilfe bei häuslicher Gewalt

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Hilfe bei Gewalt: Telefonnummer 142
Legende: PD

Menschen, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt erfahren haben, erhalten unter der Nummer 142 Hilfe. Dieses Angebot der Opferhilfe Schweiz ist kostenlos und anonym. Das Angebot richtet sich auch an Angehörige von betroffenen Personen.

Die Nummer 142 ist keine Notrufnummer. Bei Gefahr gilt es weiterhin, die Polizei oder Rettungskräfte zu kontaktieren. Weitere Informationen: www.opferhilfe-schweiz.ch

Die unzähligen Forenbeiträge und Videos zeigen: «Alpine Divorce» ist vielschichtig und lässt sich nicht einfach definieren. Auch in den sozialen Medien herrscht Uneinigkeit, wann «Alpine Divorce» als Bezeichnung gerechtfertigt ist. Die tatsächliche Häufigkeit solcher Fälle einzuschätzen, bleibt also schwierig.

Starker Mann, schwache Frau?

Bergführer Severin Karrer ist skeptisch gegenüber geschlechtsbezogenen Verallgemeinerungen. Der Fall vom Grossglockner diene als Projektionsfläche für ein altes Bild: Der starke Mann lässt die schwache Frau zurück.

Karrer macht deutlich: Fehler am Berg passieren täglich – unabhängig von Geschlecht oder Erfahrung. Was in der Debatte oft fehle, sei der Blick auf die eigentlichen Ursachen: «Was genau dahintersteckt – falsche Vorstellungen, schlechte Kommunikation – das sehen wir dann selten.» Oft bleiben die Hintergründe unklar. Deshalb mahnt auch Ines Schweizer zur Vorsicht: «Wir sehen nie wirklich in eine Beziehung rein. Nicht einmal in der Paartherapie.»

Radio SRF 2 Kultur, 100 Sekunden Wissen, 05.06.2026, 6:54 Uhr; noes

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