Darum geht es: Das Landesgericht Innsbruck hat in einem aufsehenerregenden Prozess geurteilt. Angeklagt war ein 37-jähriger Österreicher. Er hatte im Januar 2025 mit seiner Partnerin versucht, den Grossglockner zu besteigen. Das Paar geriet in Schwierigkeiten. Mitten in der Nacht verliess der Alpinist seine Freundin, sie erfror allein knapp unterhalb des Gipfels, nach Ansicht der Staatsanwaltschaft «schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert». Der Vorwurf an ihren Partner: grob fahrlässige Tötung. Nun hat das Gericht den Angeklagten zu fünf Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Tour am Grossglockner: Wie es zu dem Tod der 33-jährigen Bergsteigerin kam, wurde schon vor dem Prozess detailliert rekonstruiert. Am Morgen des 18. Januar brach das Paar auf. Es wollte den Grossglockner via den besonders anspruchsvollen Stüdlgrat besteigen. Schon tagsüber verzögerte sich der Aufstieg um mehrere Stunden. Das Paar entschied sich gegen eine Umkehr. Selbst als die Bergrettung einen Helikopter schickte, gab es kein Notrufsignal ab. In der Nacht verschlechterte sich das Wetter. Bei starken Windböen fiel die Temperatur auf minus acht Grad. Gegen zwei Uhr morgens verliess der Angeklagte seine Partnerin. Er gelangte zu einer Schutzhütte. Sie erfror.
Deshalb erregt der Fall so viel Aufsehen: Der Fall hat schon vor Prozessstart ein enormes Medienecho erzeugt. Während des Prozesses tickerten mehrere Onlineportale live aus dem Gerichtssaal. Das hat verschiedene Gründe: Zum einen handelt der Fall von emotionalen Fragen – von Verantwortung und Fahrlässigkeit am Berg, von gefährlichem Ehrgeiz, falscher Ausrüstung und dem Unwillen, umzukehren. Zum anderen berührt er ein juristisches Problem: Wann macht sich ein Bergsteiger schuldig, wenn er am Berg die falsche Entscheidung trifft – und alpinistisch erfahrener als der Rest der Gruppe ist? Im Fall eines Schuldspruchs sprach «Der Standard» gar von einem «Paradigmenwechsel» im Bergsport.
Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: Für sie war es die erste Tour auf dem Berg, er hatte den Gipfel schon mehrfach bestiegen. Die Staatsanwaltschaft hielt ihn für den deutlich erfahreneren Alpinisten. Fraglich war deshalb, inwiefern er eine besondere Verantwortung für den Verlauf der Tour trug. Die Staatsanwaltschaft machte ihm mehrere Vorwürfe: unter anderem die schlechte Planung und Ausrüstung, die verpassten Anrufe der Bergrettung, und dass der Angeklagte seine Partnerin schutzlos ohne Rettungsdecke oder Biwak zurückliess. Ihm drohten bis zu drei Jahre Haft.
Das sagte die Verteidigung: Der Angeklagte bezeichnete sich als «Hobbybergsteiger» und betonte, seine Partnerin hätte ihre eigenen Entscheidungen getroffen. Sein Anwalt sprach von einer Beziehung «auf Augenhöhe». In ihrer Darstellung entschied sich die Verunglückte selbst gegen eine Umkehr, bevor sie in der Nacht dramatisch zusammenbrach und nicht mehr weiterklettern konnte.
Begründung des Urteils zu fünf Monaten auf Bewährung und Geldstrafe: Der Richter am Landesgericht Innsbruck – selbst Bergretter und Flugrettungssanitäter – sieht im Angeklagten einen erfahrenen Bergsteiger. Seine Partnerin sei von ihm «alpinistisch Galaxien entfernt» gewesen. Darauf hätte der Angeklagte besser eingehen müssen. Die Süddeutsche Zeitung zitiert ihn mit den Worten: «Das ist Weitergehen um jeden Preis.»