Mindestens 4175 menschliche Schädel und weitere Skelettteile, die in kolonialen Kontexten erworben wurden, befinden sich in Schweizer Sammlungen. Das ergab eine erste Studie, die vergangenen Herbst veröffentlicht wurde.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um archäologische Funde aus der Schweiz, sondern um menschliche Überreste aus Afrika, Asien, Ozeanien oder den Amerikas, die im 19. Jahrhundert zu Forschungszwecken angekauft wurden.
In deutschen Depots liegen in absoluten Zahlen zwar mehr solcher Schädel, sagt der Historiker Bernhard C. Schär, der die Studie der Uni Lausanne mitverfasst hat. Berücksichtigt man aber die Pro-Kopf-Verhältnisse hat die Schweiz mit über 4000 Schädeln viel mehr «human remains» als die frühere Kolonialmacht Deutschland.
Die markant hohe Zahl von Schädeln aus kolonialen Kontexten in Schweizer Sammlungen hat einen Grund. «Das liegt an der hohen Dichte wissenschaftlicher Sammlungen und Universitäten in der Schweiz», so Schär, der als Professor an der Fernuni Schweiz Geschichte lehrt. In der Schweiz wird schon lange auf hohem Niveau geforscht und exzellent waren Schweizer Unis im 19. Jahrhundert unter anderem in der Rassenforschung.
Exzellenz in Rassenforschung
Forscher wie Fritz und Paul Sarasin in Basel oder Anthropologen wie Rudolf Martin und Otto Schlaginhaufen in Zürich betrieben international renommierte Zentren. Sie haben sich auf die Erforschung von Schädeln konzentriert, ihre Form und Grösse vermessen, kategorisiert und in Tabellen scheinbar neutral und überprüfbar festgehalten. Diese vorgeblich rein wissenschaftliche Schweizer Expertise wurde auch für Herrschaftszwecke benutzt.
Schweizer Forschende spielten eine wichtige Rolle beim wissenschaftlichen Austausch von Ideen, Ergebnissen und Instrumenten in Rassenforschung und Genetik. Die Schädel aus den Kolonien, mit denen sie ihre Forschungen betrieben, sind nun erneut Gegenstand der Forschung.
Allerdings geht es jetzt darum, woher sie stammen und was mit ihnen geschehen soll. Seit 2007 regelt eine Resolution der Uno den völkerrechtlichen Rahmen für den Umgang mit «human remains» und hält fest: Indigene Gesellschaften haben ein Recht auf die Überreste ihrer Vorfahren.
Eine Rückgabe solcher Schädel, wie sie aktuell die «Stiftung Preussischer Kulturbesitz» anstrebt, ist laut Bernhard C. Schär ein erster Schritt. Damit allein sei es aber nicht getan. Viel wichtiger, so der Historiker, ist das Wissen, dass die Schweiz seit über 150 Jahren Beziehungen zu früheren Kolonien unterhält und die Debatte darüber, wie diese Beziehung in den nächsten 150 Jahren ausgeglichener und gerechter gestaltet werden könne.
Dazu gehöre auch, die Erforschung der gemeinsamen Geschichte – nicht nur aus europäischer Perspektive – sondern auch mit dem Wissen und den Erfahrungen indigener Gesellschaften.